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   BFH, 05.12.2007 - X B 4/07   

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https://dejure.org/2007,9234
BFH, 05.12.2007 - X B 4/07 (https://dejure.org/2007,9234)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2007 - X B 4/07 (https://dejure.org/2007,9234)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - X B 4/07 (https://dejure.org/2007,9234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Bindung des BFH an die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen entfällt, wenn FG gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze verstoßen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.05.2005 - X B 149/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - X B 4/07
    Vielmehr soll mit den neu gefassten Zulassungsgründen neben den Fällen der Divergenz eine Zulassung der Revision ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts Fehler von so erheblichem Gewicht unterlaufen sind, dass sie, würden sie von einem Rechtsmittelgericht nicht korrigiert, geeignet wären, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (Senatsbeschluss vom 30. Mai 2005 X B 149/04, BFH/NV 2005, 1618; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 68, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.1983 - VIII R 190/82

    Unterschreiten des untersten Rohgewinnsatzes - Richtsatzsammlung - Buchführung -

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - X B 4/07
    Die Bindung des BFH entfällt dann, wenn das FG bei der Schätzung gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen hat (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1983 VIII R 190/82, BFHE 139, 350, BStBl II 1984, 88, m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2004 - X B 174/03

    Keine Sicherung einer einheitlichen Rspr. bei ausgelaufenes Recht betreffende

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - X B 4/07
    Indes reicht auch nach der Neuregelung der Revisionszulassungsgründe durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Finanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2.FGOÄndG) vom 19. Dezember 2000 (BGBl I 2000, 1757) der Vortrag nicht aus, das Finanzgericht (FG) habe im konkreten Einzelfall unrichtig entschieden und dabei ggf. eine vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung übersehen oder fehlerhaft umgesetzt (Senatsbeschluss vom 15. September 2004 X B 174/03, juris, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - X B 4/07
    Die Klägerin verweist zwar auf das Urteil des BFH vom 19. Januar 1993 VIII R 128/84 (BFHE 170, 511, BStBl II 1993, 594), wonach das FA und das FG bei der Schätzung ohne Einschränkung von dem Sachverhalt auszugehen haben, der nach ihrer Auffassung der Wirklichkeit am nächsten kommt.
  • BFH, 26.10.1994 - X R 114/92

    Einzahlungen auf ein Festgeldkonto als nicht versteuerte Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 05.12.2007 - X B 4/07
    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht, charakterisieren (Senatsurteil vom 26. Oktober 1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373).
  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 3675/13

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen aufgrund von Kassenführungsmängeln im Rahmen

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen die bei einer Schätzung gewonnenen Ergebnisse schlüssig, wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (z.B. BFH-Beschluss vom 5.12.2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587 m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - VI R 11/07

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer - Schätzung der Höhe der

    Die gewonnenen Schätzergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BFHE 142, 558, BStBl II 1986, 226; BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 162 Rz 36 f.).

    Deshalb sind alle möglichen Anhaltspunkte, u.a. auch das Vorbringen des Steuerpflichtigen oder eine an sich fehlerhafte Buchführung, zu beachten und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um im Rahmen des der Finanzbehörde Zumutbaren die Besteuerungsgrundlagen wenigstens teilweise zu ermitteln (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 587).

    Der BFH kann die Schätzung durch das FG nur daraufhin überprüfen, ob sie überhaupt zulässig ist und ob das FG anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze beachtet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332; vom 21. Oktober 1997 VIII R 18/96, BFH/NV 1998, 582; vom 27. März 2001 I R 42/99, BFHE 195, 234, BStBl II 2001, 477, m.w.N.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 587, m.w.N.; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 118 Rz 31, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Die Bindung des BFH entfällt erst, wenn das FG bei der Schätzung gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, allgemeine Erfahrungssätze oder gegen die Denkgesetze verstoßen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 05.12.2007 - X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, unter 1.c, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 19/21

    Beitrittsaufforderung: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

    c) Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch einen äußeren Betriebsvergleich anhand der aus der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zu entnehmenden Richtsätze bislang als grundsätzlich "anerkannte Schätzungsmethode" bewertet (vgl. u.a. aus jüngerer Zeit BFH-Beschlüsse vom 05.12.2007 - X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, unter 1.c; vom 01.08.2014 - V S 16/14 (PKH), BFH/NV 2014, 1768, Rz 25, sowie vom 14.08.2018 - XI B 2/18, BFH/NV 2019, 1, Rz 20).
  • BFH, 19.07.2011 - X R 48/08

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 7. 2011 X R 26/10 - Bildung einer

    b) Die vom FG vorgenommene Schätzung (§ 96 FGO, § 162 AO) --einschließlich der Schätzungsmethode-- ist eine Tatsachenfeststellung, an die der BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587; Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 162 AO Rz 113).
  • BFH, 03.02.2011 - V B 132/09

    Abgrenzung Verfahrensfehler - materiellrechtlichter Fehler bei Schätzungen

    Hierzu reicht der Vortrag nicht aus, das FG habe im konkreten Einzelfall unrichtig entschieden und dabei ggf. die höchstrichterliche Rechtsprechung fehlerhaft umgesetzt (z.B. BFH-Beschluss vom 5. Dezember 2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587, m.w.N.).

    Die Rüge der falschen Rechtsanwendung und tatsächlichen Würdigung des Streitfalls durch das FG im Rahmen einer Schätzung ist im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich unbeachtlich (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 587; vom 27. März 2003 V B 184/01, BFH/NV 2003, 1071).

    Dieser Grund für die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO wegen eines schwerwiegenden Rechtsfehlers ist nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. März 2010 X B 176/08, BFH/NV 2010, 1455; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35; in BFH/NV 2008, 587; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 68, m.w.N.).

  • FG Thüringen, 13.12.2017 - 3 K 608/17

    Zuschätzung bei gravierenden formellen und materiellen Buchführungsmängeln anhand

    Die bisherige höchstrichterlicher Rechtsprechung hat Sicherheitszuschläge von bis zu 20 % der erklärten Umsätze für vertretbar gehalten (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 5. Dezember 2007, BFH/NV 2008, 587).
  • FG Sachsen, 04.04.2008 - 5 V 1035/07

    Beachtung der Richtsätze bei der Hinzuschätzung von Umsätzen sowie der Streichung

    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung charakterisieren, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht (zum Ganzen: Beschluss des BFH vom 05.Dezember 2007, X B 4/07, ständ. Rspr.).
  • FG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - 1 K 3704/15

    Zulässiger Ansatz von Sicherheitszuschlägen im Rahmen einer Schätzung von

    Die Rechtsprechung hält Sicherheitszuschläge von bis zu 20 % der erklärten Umsätze für vertretbar (BFH-Beschlüsse vom 25. Mai 2000 V B 55/00, BFH/NV 2000, 1482; vom 5. Dezember 2007, BFH/NV 2008, 587).
  • FG Nürnberg, 28.03.2013 - 4 K 26/11

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassen- und Buchführung

    Der Sicherheitszuschlag lässt sich dabei als eine griffweise Schätzung, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den erklärten oder nicht verbuchten Umsätzen steht, charakterisieren (BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 114/92, BFH/NV 1995, 373; BFH-Beschluss vom 05.12.2007 X B 4/07, BFH/NV 2008, 587).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

  • BFH, 10.05.2012 - X B 71/11

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit von

  • BFH, 29.01.2013 - I B 181/12

    Keine Beiladung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bei offensichtlicher

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2012 - 3 K 2493/10

    Unwirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung wegen fehlender Mitwirkung des

  • BFH, 25.01.2012 - I B 103/11

    Berufskraftfahrer bei einer luxemburgischen Firma

  • FG Münster, 12.06.2014 - 13 K 252/11

    Bewertung einer in ein Betriebsvermögen eingelegten Darlehensforderung

  • FG Hessen, 23.06.2023 - 10 K 98/17

    Revisionszulassung durch Einzelrichter bei Schätzung nach BMF-Richtsatzsammlung

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